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   BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89   

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https://dejure.org/1989,3487
BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3487)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3487)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - BReg. 1a Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Bitten und Wünschen in einem Testament als höfliche Formulierung eines letzten Willens ; Konjunktivform als gängige, höfliche und verbindliche Formulierung eines ernsthaft gemeinten Wunsches im altbayerischen Sprachraum; Aufnahme eines Nacherbenvermerks in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 562
  • Rpfleger 1990, 208
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
    Eine solche kann darin gesehen werden, daß ein Grundbesitz, der im wesentlichen den Nachlaß ausmacht, an eine bestimmte Person oder nicht an andere Personen als Abkömmlinge übergeben werden soll (BayObLG FamRZ 1986, 608/609).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
    Das ist allgemeine Meinung (z. B. BayObLGZ 1986, 426/430; Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 48 jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
    Das Testament war auch auslegungsbedürftig (vgl. BayObLGZ 1982, 159/163 m.w.Nachw.) im Hinblick darauf, ob Nacherbfolge angeordnet war.
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02

    Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung

    In diesem Zusammenhang ist ferner anerkannt, daß, wenn ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zuwendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502, 1503; FamRZ 1990, 562; FamRZ 1986, 608, 609).
  • BayObLG, 25.04.1991 - BReg. 1a Z 72/90

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Regeln der ergänzenden

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  • BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Hat ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zugewendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, so kann darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 562 und FamRZ 1996, 608, 609).
  • BayObLG, 19.11.1991 - 1 BReg.Z 35/91

    Gegenseitige Einsetzung als Erben zwischen Ehegatten; Ausstellung eines

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